Allgemeine Geschäftsbedingungen der J.H. Pölking GmbH & Co. KG zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern                                          

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Kauf- und Lieferverträge, die die J.H. Pölking GmbH & Co. KG (Verkäufer) mit ihren Abnehmern (Käufern) schließt. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur insoweit gültig, als der Verkäufer ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Preise, Zahlung

  1. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Unsere Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Bei Lieferung vor dem vereinbarten Lieferdatum gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag (Valuta).
  3. Das Zahlungsziel ist 30 Tage netto. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 3 % Skonto. Für Rechnungsbeträge unter EUR 50,00 wird kein Skonto gewährt. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange eine frühere Rechnung unbeglichen ist. Gutschriften müssen vor Skontoberechnung abgezogen werden. Der Abzug von Rücksendungen ist erst nach Vorliegen unserer Gutschriftanzeige möglich.
  4. Reduzierte Waren und Sonderartikel sind entgegen vorstehender Ziff. 3 ohne Skontoabzug sofort zahlbar.
  5. Bei Neukunden findet die Belieferung in den ersten 6 Monaten der Geschäftsbeziehung per Nachnahme oder gegen Vorauskasse abzgl. 3 % Skonto statt.
  6. Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredere-Abkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung vorbehaltlos bei uns eingegangen ist.
  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 3 Lieferung

  1. Der Versand der Ware erfolgt auf dem günstigsten Versandweg und auf Gefahr des Käufers. Bei einem Rechnungswert (nicht Bestellwert) von bis zu EUR 300,00 trägt der Käufer die Versandkosten. Bei einem Rechnungswert (nicht Bestellwert) von über EUR 300,00 übernimmt der Verkäufer die Versandkosten. Bei Lieferungen ins Ausland tragen wir die Versandkosten maximal bis zur Höhe des inländischen Transportpreises. Der Verkäufer behält es sich vor, unabhängig vom Rechnungswert eine Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 2,00 pro Paket zu erheben.
  2. Teillieferungen sind zulässig, sofern der Käufer nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, auch vor einem etwa vereinbarten Liefertermin zu liefern, sofern ihm dies im Einzelfall aus unternehmensinternen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen geboten erscheint.
  4. Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen können nur zurückgegeben werden, wenn der Verkäufer die Rücknahme bewilligt. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Verkäufer behält es sich vor bei Warenrücknahme, die nicht auf berechtigter Reklamation beruht, eine Bearbeitungsgebühr von EUR 3,00 pro Paar zu erheben.
  5. Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von dem Verkäufer nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Transportmittelmangel, Brandschäden etc. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns aus den vorstehend genannten Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist. Eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Käufer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  6. Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er gerät jedoch nicht in Verzug, bevor eine ihm von dem Käufer gesetzte Nachfrist zur Leistung von vier Wochen fruchtlos verstrichen ist.

§ 4 Selbstbelieferungsvorbehalt

Der Verkäufer übernimmt nicht das Beschaffungsrisiko. Sofern er trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Kaufgegenstand nicht erhält, ist er berechtigt, von dem Kaufvertrag mit dem Käufer zurückzutreten. Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit bzw. die nicht rechtzeitige Verfügung des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Der Verkäufer wird im Falle des Rücktritts
bereits geleistete Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstatten.

§ 5 Fälligkeit, Zinsen und Verzugsfolgen

  1. Bei Zahlung nach Ablauf des Zahlungsziels von 60 Tagen sind Verzugszinsen in der vom Gesetz vorgesehenen Höhe vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  2. Solange sich der Käufer in Zahlungsverzug befindet, sind wir zu weiteren Lieferungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund unsere Lieferpflicht zurückzuführen ist, nicht verpflichtet.
  3. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, wird insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so können wir für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlungen oder Sicherstellung vor Ablieferung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.

§ 6 Mängelhaftung, Schadensersatz

  1. Beanstandungen sichtbarer Mängel, der Menge und des Sortimentes sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware an den Verkäufer abzusenden und zu begründen. Liegt ein Mangel vor, der bei der sofortigen Untersuchung nicht erkennbar ist, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Ist die Mängelrüge begründet und fristgemäß vorgebracht, hat der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  3. Für alle von uns gelieferten Waren leisten wir für die Mängelfreiheit eine Gewähr für den Zeitraum von 1 Jahr ab Auslieferung.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  5. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.
  6. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt ein Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.
  7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  8. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den vorstehenden Ziff. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, soweit nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller bereits entstandenen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, auch sofern diese noch nicht fällig sein sollten), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderun gen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die unsere Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon berührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Der Kunde ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
  2. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Rücknahme erfolgt zum Tageswert. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zur sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Rücknahme der Ware, Gutschrift

  1. Eine Gutschrift kann nur erfolgen, wenn gleichzeitig mit der Rücksendung
    Rechnungsnummer und -datum für jedes einzelne Paar angegeben wird und sich der Verkäufer mit der Rücknahme einverstanden erklärt. Im Übrigen gilt § 3 Ziff. 4. Die Rücknahme kann nur im Originalkarton, ohne Beschädigungen durch käufereigene Markierungen oder Klebeetiketten erfolgen. Retouren und Reklamationen sind franko zurückzusenden.
  2. Bei berechtigten Reklamationen wird das Porto erstattet. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Rücksendungen bis 2 kg sind als Päckchen zum Versand zu bringen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Osnabrück.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem Gesetz entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck dieser Lieferungs-und Zahlungsbedingung möglichst nahe kommt.